Treuhänderstreit: Können PKV-Versicherte jetzt Beitragserhöhungen zurückverlangen?

Regelmäßig sorgen Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV) für Unmut bei den Versicherungsnehmern. Mehrere Gerichte urteilten zuletzt, dass einige Beitragserhöhungen der letzten Jahre unzulässig seien und zurückgefordert werden können. Was müssen Versicherungsnehmer nun wissen?

 

Treuhänderstreit um Prämienerhöhungen: Worum geht es?

Viele Versicherungsnehmer ächzen unter der Last stetig steigender Versicherungsprämien bei der privaten Krankenversicherung. Allein im Jahr 2017 betrug der durchschnittliche Beitragsanstieg etwa 8 %. Grundsätzlich werden Beitragserhöhungen im Bereich der PKV von Treuhändern geprüftn und müssen solchen Erhöhungen zustimmen, damit diese wirksam werden können. Diese Treuhänder sollen nicht nur sachkundig sondern auch unabhängig und den Interessen der Versicherungsnehmer verpflichtet sein. Doch gerade dort, wo die Träuhänder einen erheblichen Teil ihres Einkommens von dem jeweiligen Versicherer beziehen, sind Zweifel an ihrer Unabhängigkeit angebracht. Ist in diesen Fällen die Erhöhung der Beiträge unwirksam? Haben die Versicherten Rückzahlungsansprüche?

Landgericht Potsdam: Beitragserhöhungen der AXA unzulässig

2016 urteilte das AG Potsdam, dass einige Beitragserhöhungen der AXA bei der PKV unzulässig gewesen seien, weil die Unabhängigkeit des entsprechenden Treuhänders nicht gewährleistet sei.  Zunächst wurde dieses Urteil von der Versicherungsbranche als Einzel-Entscheidung eines bloß erstinstanzlichen Gerichts abgetan.  Man stellte sich dort auf den Standpunkt, dass die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht durch die Gerichte sondern nur durch die BAFin als Aufsichtsbehörde zu überprüfen sei. Doch auch das LG Potsdam (Urteil vom 27.09.2017, Az. 6 S. 80/16)  bestätigte im Berufungsverfahren die Vorinstanz. So unterliege die Unabhängigkeit des Träuhänders durchaus der Überprüfbarkeit durch die Zivilgerichte. In der langjährigen Überschreitung eines 30%igen Anteils der Einkünfte aus einem immer gleichen Mandat sah das LG Potsdam ein Indiz für die fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders.

LG Frankfurt: Beitragserhöhungen ohne Zustimmung unabhängiger Treuhänder bei DKV

Nun hat das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.01.2018, Az. 14 O 203/16) auch die Prämienerhöhungen der DKV in den Jahren 2015 – 2017 für unzulässig erachtet. Auch hier hatte aus Sicht des Gerichts kein unabhängiger Gutachter den Beitragserhöhungen zugestimmt. Möglicherweise besteht auch bei anderen Privaten Krankenversicherung Anlass zu Prämienrückforderungaufgrund fehlender Unabhängigkeit des jeweiligen Treuhänders. Aktuell laufen bereits entsprechende Gerichtsverfahren gegen die Allianz und gegen die Signal Iduna.

Entscheidung des BGH ist gefragt

Die Entscheidung, welche Anforderungen an die Unabhängigkeit eines Treuhänders zu setzen sind, und von wem die Unabhängigkeit überprüft werden kann, liegt nun beim BGH. Wer versuchen will, seine Beitregserhöhungen von der Versicherung zurückzubekommen, sollte sich aber überlegen, ob er eine Entscheidung des BGH abwarten, die sich möglicherweise noch über Jahre hinziehen kann. In der Zwischenzeit könnte unter Umständen sogar die Verjährung von Rückforderungsansprüchen drohen. Gerade dort, wo eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann eine Geltendmachung von Rückforderungen schon jetzt ohne nennenswertes Kostenrisiko möglich sein.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät  zahlreiche Mandanten bundesweit im Hinblick auf Fragen des Versicherungsrechts. Nehmen Sie gerne telefonisch (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Email Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

 

 

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